Wissenswertes zum Schornsteinfeger - Aufgaben, Pflichten für Ofenbesitzer uvm.

Im Interesse der Brandsicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und der Betriebssicherheit ist gesetzlich vorgegeben, in welchen Zeiträumen und mit welchen Maßnahmen Schornsteine, Feuerstätten, Abgasleitungen, Rauchrohre, Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen kontrolliert und überprüft werden müssen. So reinigen Schornsteinfeger zum Beispiel regelmäßig Schornsteine mit dem Kehrbesen und kontrollieren auch mit einer Kamera oder einem Spiegel, ob der Schornstein frei ist.

Was sind typische Schornsteinfegerarbeiten?

  • Kehren und Reinigen der Schornsteine, Verbindungsstücke und Feuerstätten (Entfernung von Rückständen)
  • Regelmäßige Überprüfung von Anlagen auf Sicherheit und ordnungsgemäßen baulichen Zustand
  • Kontrolle der Einhaltung von Brandschutz- und Bauvorschriften bei neuen und veränderten Feuerungsanlagen
  • messtechnische Überwachung der Feuerungen (Verbrennungsqualität) 
  • Überprüfung von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur Sicherstellung der Einhaltung von Grenzwerten
  • Kontrolle von Einrichtungen zur Verbrennungsluftzufuhr für Feuerstätten
  • Prüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen, Entsorgung der Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
  • Erfasssen von Daten an Feuerungsanlagen für Maßnahmen der Energieeinsparung 
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen
  • Abnahme und Begutachtung von Feuerungsanlagen

Neutrale Beratung durch den Schornsteinfeger

  • Informieren über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
  • Beratung und Planung von Ferungsanlagen bzw. bei geplanten baulichen Veränderungen
  • Beratung zum Energiesparen im eigenen und öffentlichen Interesse
  • Beratung zu Fragen des Umweltschutzes 
  • Beratung zur Heizungskonzeption

Was ist ein Feuerstättenbescheid?

  • Der Feuerstättenbescheid ist ein rechtsverbindliches Dokument, das beinhaltet, welche Arbeiten der Schornsteinfeger jährlich an der Feuerungsanlage durchführt (z.B. Wartung, Reinigung etc.)
  • Im Bescherid sind außerdem die vorhandenen Feuerstätten sowie Fristen und Termine festgehalten
  • Die Kosten für den Feuerstättenebescheid sind von der Anzahl der Feuerstätten abhängig: 
Dienstleistung Arbeitswerte Kosten in Euro

Ausstellung oder Änderung eines Feuerstättenbescheids
bis zu drei Feuerungsanlagen

10,0  ca. 10,00 €
 Ausstellung oder Änderung eines Feuerstättenbescheids
bei mehr als drei Feuerungsanlagen
2,0 pro Feuerungsanlage ca. 2,00 - 30,00 €

Pflichten für Feuerstättenbesitzer (Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter)

Besitzer von Feuerstätten sind dazu verpflichtet, den Zugang zu allen Feuerstätten und Abgasleitungen zu ermöglichen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht durchgeführt werden können.

Mit welchen Kosten müssen Feuerstättenbesitzer rechnen?

Die Höhe der Kosten für den Schornsteinfeger ist vom Aufwand der Arbeiten abhängig. Generell werden "freie" Schornsteinfeger und Bezirkschornsteinfeger unterschieden. Der Bezirksschornsteinfeger ist für sogenannte hoheitliche Aufgaben zuständig: er überprüft neue, geänderte Feuerstätten sowie die Bauabnahme und die Einhaltung von Kehrintervallen. Die Kostenberechnung für Bezirksschornsteinfegerarbeiten erfolgt über die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Diese gibt Arbeitswerte für die hoheitlichen Aufgaben vor. Die Arbeitswerte stehen für einen Arbeitsaufwand, den der Bezirksschornsteinfegermeister mit einen Peris multipliziert. Die Gebühren sind von Region zu Region unterschiedlich und liegen zwischen 90 c und einem Euro (je nach Tätigkeit). Freie Schornsteinfeger übernehmen Mess-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten. Sie können frei beauftragt werden und die Berechnung der Kosten erfolgt individuell. Schornsteinfegergebühren können als "haushaltsnahe Dienstleistungen" vond er Einkommenssteuer abgesetzt werden. 

Ist es erlaubt, einen Kaminofen/Holzherd ohne Abnahme durch den Schornsteinfeger zu betreiben?

  • Nein! Es besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflicht, alle Feuerstätten (also auch Kaminöfe und Holzherde) abnehmen zu lassen
  • Die gesetzliche Regelung ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer festgehalten
  • Neue oder baulich veränderte Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn sie vom Bezirksschornsteinfeger freigegeben sind (schriftliche Bescheinigung) - die Daten des Schornsteinfegers sind über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks erhältlich
  • HIntergrund sind Brandschutz und Gewährleistung der sicheren Ableitung von Abgasen
  • Bei Nichteinhaltung ist der Versicherungsschutz gefährdet
  • Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5000 € geahndet werden, außerdem kann der Bezirksschornsteinfeger Feuerstätten stilllegen
  • In der sächsischen Kehr- und Überprüfungsverordnung heißt es z.B. in §6(3): "Vor der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Feuerstätte hat der Bezirksschornsteinfegermeister deren Anschlussmöglichkeit zu prüfen sowie nach der Errichtung beziehungsweise wesentlichen Änderung und vor der Inbetriebnahme die sichere Benutzbarkeit der Feuerstätte zu bescheinigen."

Welche Prüfmaßnahmen nimmt der Bezirksschornsteinfeger bei der Abnahme vor?

  • Überprüfung erfolgt auf Basis der Kehr- und Überprüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes
  • Kosten belaufen sich auf 40-150 €
  • Kontrolle der Gewährleistung des Brandschutzes, z.B. Einhaltung der Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen
  • Überprüfung der Dichtigkeit des Schornsteins
  • Kontrolle des Schonrsteinzugs
  • Ausstellung eines schriftliches Bescheids
  • Wenn die Feuerstätte nicht freigegeben werden kann, erhalten Nutzer in der Regel einen Mängelbericht: einfach zu behebende Mängel (z.B. Einhaltung von Sicherheitsabständen) können dann noch nachgebessert und anschließend eine Freigabe erteilt werden.
  • Um unerfreuliche Überraschungen bei der Abnahme zu vermeiden, sollten Sie sich immer im Vorhinein mit dem Schornsteinfeger zur individuellen Situation abstimmen.

Exkurs: Warum sollen Schornsteinfeger Glück bringen?

Neben anderen bekannten Glückssymbolen wie Marienkäfern, vierblättrigen Kleeblättern oder Schweinchen sollen auch Schornsteinfeger Glücksbringer sein. Die Tradition dieses Symbols geht bis ins Mittelalter zurück. Wandernde Handwerksgesellen entfernten Rückstände aus den Schornsteinen und sorgten so für Brandsicherheit. In der Zeit des Mittelalters wurden viele Häuser aus Holz gebaut. Bei einem Brand im Schornstein konnten also in kurzer Zeit ganze Viertel zerstört werden. Der Schornsteinfeger brachte durch seine Arbeit Sicherheit und damit auch Glück. Darüber hinaus trug auch die eigenartig-mystisch wirkende schwarze Kleidung und die rußgeschwärzte Haut der Schornsteinfeger dazu bei, dass das Schornsteinfegerhandwerk so sagenumwoben ist. So wurde den Wandergesellen nachgesagt, dass sie Geister bezwingen können.
Entstanden ist das Schornsteinfegerhandwerk in Italien. Die ersten Handwerker wanderten über die Alpen und verrichteten ihre Arbeit auch in Deutschland. Hierzulande ist bereits im Mittelalter die erste Schornsteinfegerzunft urkundlich festgehalten. Durch seine traditionelle Berufskleidung ist der Schornsteinfeger heute einer der bekanntesten Symbolfiguren der hiesigen Kulturlandschaft.